1. Gesuchstellerin oder Gesuchsteller: (nachfolgend «Gesuchsteller»)
2. Kontoangaben des Gesuchstellers
3. Umsatz Vorjahre
Die Unterstützung steht lediglich Unternehmen zur Verfügung, welche in den Vorjahren im Durchschnitt einen jährlichen Umsatz von mindestens CHF 50'000.00 erzielt haben.
4. Umsatzvergleich zur Ermittlung des Umsatzverlustes
Der Gesuchsteller hat (nur eine Auswahl ankreuzen)
folgenden Umsatz erzielt: CHF
Der Umsatz 2020 bzw. der gewählten Periode 2020/2021 berechnet sich aus dem Wert der verkauften Waren und der erbrachten Dienstleistungen. Nicht zu berücksichtigen beim Umsatz 2020 sind erhaltene Kurzarbeitsentschädigungen oder Erwerbsersatzentschädigungen sowie weitere Hilfen und Unterstützungsleistungen.
* Bei Umsatzeinbussen vom 1. Januar 2021 bis 15. März 2021 im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie kann das Unternehmen für die Berechnung der Umsatzeinbusse anstelle des Jahresumsatzes 2020 den Umsatz der letzten 12 Monate verwenden.
5. Spartenrechnung
Unternehmen, deren Tätigkeitsbereiche mittels Spartenrechnung klar abgegrenzt werden und eine Spartenrechnung führen, können beantragen, dass gewisse Kriterien ** separat für die betroffene Sparte beurteilt werden. Damit muss das Gesamtunternehmen diese Kriterien (insbesondere die Umsatzeinbusse) nicht erfüllen, sondern nur die betroffene Sparte.
** Überwiegende Lohnkosten in der Schweiz, Anspruch auf anderweitige branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfen, Umsatzverlust 2020 bzw. der gewählten Periode 2020/2021 gegenüber dem durchschnittlichen Jahresumsatz der Vorjahre, ungedeckter Anteil an den Fixkosten, Beitrags-Höchstgrenzen.
Wird das vorliegende Gesuch für eine Sparte des Unternehmens gestellt?
Für welche Sparten wird das vorliegende Gesuch gestellt?
Sparte 1:
Sparte 2:
Sparte 3:
Die betroffene Sparte hat in den Vorjahren folgende Umsätze erzielt:
Bestehende Unternehmen, die bis zum 31.12.2017 gegründet wurden: in den Jahren 2018 und 2019:
Bestehende Unternehmen, die am 1.1.2018 oder später gegründet wurden: seit Beginn der Geschäftstätigkeit bis Ende Februar 2020:
Anzahl Monate der Geschäftstätigkeit seit der Gründung:
Der Gesuchsteller hat in der betroffenen Sparte (nur eine Auswahl ankreuzen)
folgenden Umsatz erzielt:
Der Umsatz 2020 bzw. der gewählten Periode 2020/2021 berechnet sich aus dem Wert der verkauften Waren und der erbrachten Dienstleistungen in der betroffenen Sparte. Nicht zu berücksichtigen beim Umsatz 2020 sind erhaltene Kurzarbeitsentschädigungen oder Erwerbsersatzentschädigungen sowie weitere Hilfen und Unterstützungsleistungen.
*** Bei Umsatzeinbussen vom 1. Januar 2021 bis 15. März 2021 im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie kann das Unternehmen für die Berechnung der Umsatzeinbusse anstelle des Jahresumsatzes 2020 den Umsatz der letzten 12 Monate verwenden.
6. Massnahmen zur Verlustminderung und zum Schutz der Liquidität und der Kapitalbasis / Angaben über die Ausrichtung weiterer Hilfen
Vom Gesuchsteller wurden folgende Massnahmen zur Verlustminderung und zum Schutz der Liquidität und der Kapitalbasis unternommen (mittels Unterlagen zu belegen):
Zutreffendes ankreuzen:
Der Gesuchsteller bestätigt, seinen statutarischen Sitz am 1. Oktober 2020 in Graubünden zu haben.
Der Gesuchsteller bestätigt, dass er vor dem 1. März 2020 im Handelsregister eingetragen worden ist oder - bei fehlendem Handelsregistereintrag - vor dem 1. März 2020 gegründet worden ist.
Der Gesuchsteller bestätigt, seit dem Ausbruch von Covid-19 keine Dividenden oder Tantiemen ausgerichtet und kein Aktionärsdarlehen und dergleichen zurückbezahlt zu haben, es sei denn, solche Massnahmen seien durch Kapitalerhöhungen in mindestens gleichem Umfang kompensiert worden.
Der Gesuchsteller bestätigt, keinen Anspruch auf branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen Kultur, Sport, öffentlicher Verkehr und Medien zu haben bzw. dass dieser Anspruch keinen wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens betrifft. Sind die Tätigkeiten eines Unternehmens klar abgegrenzt (Spartenrechnung), können dennoch verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden.
Der Gesuchsteller bestätigt, dass die massgebende Umsatzeinbusse im Jahr 2020 bzw. in der gewählten Periode 2020/2021 infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erfolgte und dass aus der Umsatzeinbusse erhebliche ungedeckte Fixkosten resultieren.
Der Gesuchsteller bestätigt, dass er sich nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation befindet.
Der Gesuchsteller bestätigt, dass er sich am 15. März 2020 nicht in einem Betreibungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge befunden hat, es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs eine vereinbarte Zahlungsplanung vorliegt oder das Verfahren durch Zahlung abgeschlossen ist.
Der Gesuchsteller bestätigt, dass weder der Bund noch der Kanton noch eine Gemeinde mit mehr als 12'000 Einwohner zu mehr als 10% am Kapital des Gesuchstellers beteiligt ist.
Der Gesuchsteller bestätigt, im Kanton Graubünden eine Geschäftstätigkeit auszuüben und/oder eigenes Personal zu beschäftigen.
Dem Gesuchsteller ist bekannt, dass Unternehmen, welche im Rahmen der Covid-19-AVHF Beiträge erhalten, während drei Jahren oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfe keine Dividenden oder Tantiemen beschliessen oder ausschütten oder Kapitaleinlagen rückerstatten und keine Darlehen an seine Eigentümer vergeben dürfen.
Dem Gesuchsteller ist bekannt, dass Unternehmen, welche im Rahmen der Covid-19-AVHF Beiträge erhalten, die Mittel nicht an eine mit dem Unternehmen direkt oder indirekt verbundene Gruppengesellschaft, die ihren Sitz nicht in der Schweiz hat, übertragen darf; zulässig ist jedoch insbesondere das Erfüllen vorbestehender ordentlicher Zins- und Amortisationszahlungspflichten innerhalb einer Gruppenstruktur.
Der Gesuchsteller ist sich bewusst, dass der Kanton Graubünden oder von ihm beauftragte Dritte nachträglich Stichprobenkontrollen betreffend Einhaltung der Voraussetzungen, Anforderungen und Auflagen sowie zur Missbrauchsbekämpfung durchführen und festgestelltes Fehlverhalten sanktionieren kann.